AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma Reqica Innenausbau
Inhaber: Telat Reqica
Darmstädter Str. 13
64354 Reinheim

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Reqica Innenausbau und ihren Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

  1. Leistungen

Reqica Innenausbau bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Innenausbau

  • Trockenbauarbeiten

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten

  • Bodenlegearbeiten

  • Einbau von Fenstern und Türen

  • Renovierungs- und Sanierungsarbeiten

  1. Angebote und Preise

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, werden gesondert berechnet.

  1. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Reqica Innenausbau ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt oder für bereits bestellte Materialien zu verlangen.

  1. Termine und Ausführung

Vereinbarte Ausführungsfristen gelten nur annähernd, sofern kein verbindlicher Termin ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Materialverfügbarkeit oder sonstigen nicht von uns zu vertretenden Umständen berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind und notwendige Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten gegeben sind.

  1. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Fertigstellung der Arbeiten schriftlich mitzuteilen.

  1. Haftung

Reqica Innenausbau haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, soweit gesetzlich zulässig.

  1. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Reqica Innenausbau.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Darmstadt.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.